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News-Beitrag

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Zur Situation des Umgangs der Kegler untereinander und gegenüber den gewählten Funktionären des Landesverbandes

Sehr geehrte Kegelsportfreundinnen und –freunde,

nach den Ereignissen in der jüngeren Vergangenheit erwarte ich ab sofort, dass sich der Ton und das Verhältnis untereinander wieder in einer normalen und vertretbaren Form bewegen. Meinungsverschiedenheiten sind direkt in einem persönlichen Gespräch bzw. in den dafür geeigneten Gremien zu klären.

Zum Thema Deutschen Classic-Kegler Union i. G. (DCU)

Eine Kontaktaufnahme mit der DCU, wie teilweise angeregt, wird es für den Landesverband nicht geben. Wer Ambitionen für diesen Verein hegt und sich in unserem Landesverband nicht wohl fühlt, hat jederzeit die Möglichkeit, zu diesem in der Gründung befindlichen Verein zu wechseln.
Von den gewählten Funktionären unseres Landesverbandes erwarte ich, dass in der Öffentlichkeit und auch bei Wettkämpfen innerhalb unseres Verbandes eine Werbung, egal welcher Form, für diese Vereinigung unterbleibt. Ich erwarte, dass die von allen bestätigte Satzung des Landesverbandes respektiert und eingehalten wird. Es gibt kein Verbot in irgendeinem anderen Verein zu kegeln, solan-ge die Pflichten der Satzung und Ordnungen als Mitglied unseres Verbandes eingehalten werden. Wer also der Meinung ist ein Turnier z. B. im Gartenverein „Grüne Oase“ mitzuspielen, kann dies selbstverständlich als eine weitere Freizeitbeschäftigung tun.

Zu den Äußerungen: „Maulkorb verhängen“ – „Redeverbot“ bzw. „sich verbiegen lassen.“

Bisher und auch für die Zukunft wurde und wird dies von niemandem verlangt oder erwartet. Es kommt immer auf den Ton und die Örtlichkeit an, wo man dies tut. Wer die Satzung des Landesver-bandes Kegeln/Bowling kennt, sollte auch Ziffer 7(2) Anstrich 3 gelesen haben: „Mitglieder haben die Pflicht, ihre Streitigkeiten innerhalb des Verbandes zu klären“
Das heißt eigentlich nichts anderes, als, wenn jemandem etwas im Verband nicht gefällt, dieses an geeigneter Stelle vorzubringen und nicht in irgendeinem Forum oder auf der Kegelbahn zu propagie-ren. Das heißt auch, wenn jemandem die Satzung oder eine Ordnung nicht zusagt, kann er (sie) über den entsprechenden Weg, als Antrag auf Änderung in seinem Sinne, z. B. beim Verbandstag einbrin-gen. Sollte dafür die entsprechend Mehrheit vorhanden sein, gilt der Antrag als angenommen.

Zusammenfassend:

Ich erwarte ab sofort, dass die unehrenhaften Äußerungen gegenüber den gewählten Vertretern des Verbandes bzw. verbandsschädigende Äußerungen in der Öffentlichkeit unterbleiben.
Wer glaubt, in einem anderen Verband, Verein oder Vereinigung an seinem Hobby mehr Freude zu finden, sollte unbedingt wechseln. Wer aber in unserem Verband Mitglied ist und bleibt, von dem erwarte ich, dass er die Satzung einhält bzw. deren Einhaltung unterstützt. Ich erwarte auch, dass ab sofort wieder der Sport in unserem Verband im Vordergrund steht.

Mit sportlichen Gruß
Gut Holz!

Hans-Dieter Bär
Präsident des LVK/B Sachsen Anhalt

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